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AGB

Verkaufsbedingungen

I Allgemeines/Geltungsbereich

1.Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Es sei denn, wir hätten ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Der Vereinbarung, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

3. Voraussetzung für die Lieferung ist das Vorliegen aller für die Flüssiggasverwendung notwendigen Genehmigungen.

II. Prüfmaßnahmen

Beauftragte der BHG haben das Recht, die mit BHG-Gas betriebenen Geräte jederzeit zu besichtigen und auf Betriebssicherheit zu prüfen, eine Verpflichtung besteht dazu nicht.

III. Preise- Zahlungsbedingungen

1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise frei Verwendungsstelle.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Sobald sich auf der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass als uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Steuerbegünstigung

Soweit BHG-Gas steuerbegünstigt ist, darf es nur zur Gewinnung von Licht und Wärme verwandt werden.

Eine Weitergabe an Dritte ist nichts statthaft.

V. Leistung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für die Lagerung von Gas zu beachten.

VI. Lieferung, Transport, Zutritt

1. Die Lieferung von BHG-Gas erfolgt durch rechtzeitigen Abruf ( spätestens bei 30 % Tankinhalt) des Kunden.

2. Der Kunde darf Flüssiggas aus sicherheitstechnischen Gründen nicht weiterveräußern oder in Flaschen abfüllen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

4. Der Kunde versichert, dass keine Rechte Dritter der Lieferung entgegenstehen, andernfalls wird er unaufgefordert die BHG unterrichten.

5. Der Kunde ist verpflichtet, den Zutritt zur Befüllung des Tanks in ausreichender Weise zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung und Befüllung des Tanks durch die BHG Agrarhandelsgesellschaft möglich ist, auch ohne dass der Kunde oder sein Vertreter vor Ort anwesend sind.

6. Der Kunde sorgt dafür, dass die Zufahrt des Belieferungs-Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 20 t zum Lieferort uneingeschränkt erfolgen kann. Im Bedarfsfall besorgt der Kunde die erforderlichen Genehmigungen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, eine Telefonnummer bei der Firma BHG Agrarhandelsgesellschaft zu hinterlassen, zu der er zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist und über die er im Falle von möglichen auftretenden Behinderungen der Belieferung benachrichtigt werden kann.

Sollte der Kunde nicht erreicht werden oder der Zutritt zum Lieferungsort nicht gesichert werden, erfolgt die Lieferung nicht am geplanten Termin. Die Firma BHG Agrarhandelsgesellschaft wird dann einen weiteren Zustellversuch vornehmen und den Lieferungstermin entsprechend ankündigen. Die Kosten für die zweite Anlieferung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

8. Sollte der Kunde nicht von der Firma BHG Agrarhandelsgesellschaft erreicht werden können und der Zutritt an den Lieferterminen nicht ermöglicht werden, ist die Firma BHG Agrarhandelsgesellschaft berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber per E-Mail rechtzeitig informiert.

VII. Mängelgewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Soweit ein von BHG zu vertretener Mängel der Kaufsache vorliegt, ist BHG nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist BHG verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

3. Ist BHG zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die BHG zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. BHG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet BHG nicht für einen entgangenen Gewinn, oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§463,480 Abs. 2 BGB geltend macht.

6. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für einen Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7. Soweit BHG fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht von BHG für Sach-und/oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. BHG ist bereit, dem Besteller Einblick auf die Police zu gewähren.

8. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gem. § 1,4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt für anfängliches Unvermögen oder zu vertreten Unmöglichkeit.

9. Soweit die Haftung vom BHG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Analysedaten, Farb- und sonstige Eigenschaftsangaben sowie Muster und Proben sind unverbindlich.

VII. Eigentumsvorbehaltssicherung

1. BHG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist BHG berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der durch BHG liegt kein Rücktritt vom Vertrag es sei denn, BHG hätte dieses ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache ist BHG zu deren Verwertung befugt der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

X. Sonstiges

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

2. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist der Geschäftssitz von BHG Gerichtsstand, die BHG ist auch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz gelegenen Gericht zu verklagen.

3. Soweit sich auf der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von BHG

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